Pfändungsschutzkonto / P-Konto

Spezialfälle beim Konto

Pfändungsschutzkonto / P-Konto: Schutz bei Kontopfändung

Ein P-Konto schützt Guthaben bis zum gesetzlichen Freibetrag, wenn eine Kontopfändung besteht oder unmittelbar droht. Wichtig sind eine schnelle Umwandlung, die richtige Bescheinigung und ein genauer Blick auf Gebühren und Kontoleistungen.

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein Girokonto mit einer zusätzlichen Schutzfunktion. Es wird wichtig, wenn Gläubiger eine Kontopfändung veranlassen oder eine Pfändung konkret droht. Ohne P-Konto kann es passieren, dass vorhandenes Guthaben blockiert wird und Miete, Lebensmittel oder laufende Zahlungen nicht mehr bezahlt werden können.

Das P-Konto löst keine Schuldenprobleme, schützt aber das Existenzminimum auf dem Konto. Dieser Ratgeber erklärt, wann ein P-Konto sinnvoll ist, wie die Umwandlung funktioniert, welche Freibeträge gelten und worauf du bei Gebühren achten solltest.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist kein völlig neues Kontoprodukt, sondern ein bestehendes Girokonto mit Pfändungsschutzfunktion. Der Kontovertrag bleibt grundsätzlich bestehen, aber Guthaben wird bis zu bestimmten Grenzen vor Pfändung, Verrechnung und Aufrechnung geschützt.

Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht einfach als gemeinsames P-Konto genutzt werden; bei gemeinsam genutzten Konten sollte frühzeitig geprüft werden, ob getrennte Einzelkonten nötig sind.

Wichtig: Pfändungsschutz entsteht nicht automatisch beim normalen Girokonto. Die P-Konto-Funktion muss bei der Bank beantragt werden.

Wann braucht man ein Pfändungsschutzkonto?

Ein P-Konto ist besonders wichtig, wenn bereits eine Kontopfändung eingegangen ist oder unmittelbar bevorsteht. Auch wenn das Konto im Minus ist und Geldeingänge mit Schulden bei der Bank verrechnet werden, kann Pfändungsschutz relevant werden.

Wer nur Schulden hat, aber keine Kontopfändung erwartet, braucht nicht vorsorglich in jedem Fall ein P-Konto. Sobald aber ein Pfändungsrisiko konkret wird, sollte nicht gewartet werden. Die Umwandlung kostet Zeit und fehlende Nachweise können die Freigabe zusätzlicher Beträge verzögern.

Wie hoch ist der Freibetrag beim P-Konto?

Nach den aktuellen Verbraucherzentrale-Informationen bietet das P-Konto seit 1. Juli 2025 automatisch einen Grundfreibetrag von 1.560 Euro pro Kalendermonat. Dieser Betrag ist ohne zusätzliche Bescheinigung geschützt, sofern das Konto als P-Konto geführt wird.

Der Freibetrag kann höher sein, wenn Unterhaltspflichten bestehen, Kindergeld eingeht oder bestimmte Sozialleistungen für weitere Personen im Haushalt gezahlt werden. Dafür ist meist eine P-Konto-Bescheinigung oder in Sonderfällen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts beziehungsweise der Vollstreckungsstelle nötig.

Die drei Schutzstufen des P-Kontos

1. Grundfreibetrag

Automatischer Schutz bis 1.560 Euro pro Kalendermonat nach Umwandlung in ein P-Konto.

2. Erhöhter Freibetrag

Mit Bescheinigung, etwa bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen.

3. Individueller Freibetrag

Per Antrag bei Vollstreckungsgericht oder Vollstreckungsstelle bei höheren unpfändbaren Einkünften oder Sonderfällen.

Nachweise

Bescheide, Lohnabrechnungen, Unterhaltsnachweise und Kindergeldnachweise bereithalten.

Monatslogik

Der Schutz bezieht sich auf den Kalendermonat. Geldeingänge und Ausgaben sollten deshalb zeitlich beachtet werden.

Beratung

Bei komplexen Schulden, mehreren Pfändungen oder Sonderzahlungen Schuldnerberatung nutzen.

P-Konto einrichten: So funktioniert die Umwandlung

Die Umwandlung erfolgt durch Antrag bei der Bank. In der Regel wird ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt. Die Bank darf nicht verlangen, dass dafür ein komplett neues Konto eröffnet wird, wenn ein bestehendes Einzelkonto vorhanden ist.

Der Antrag sollte schriftlich oder über einen nachweisbaren Bankkanal gestellt werden. Bei akuter Pfändung zählt Geschwindigkeit: Datum, Antrag, Eingangsbestätigung und Kommunikation mit der Bank sollten dokumentiert werden.

Welche Unterlagen und Bescheinigungen sind wichtig?

Für den Grundfreibetrag ist zunächst vor allem die Umwandlung in ein P-Konto entscheidend. Für höhere Freibeträge werden Nachweise benötigt. Eine P-Konto-Bescheinigung können zum Beispiel geeignete Stellen wie Schuldner- und Verbraucherberatungen, Sozialleistungsträger, Familienkassen, Arbeitgeber oder bestimmte weitere berechtigte Stellen ausstellen.

Wenn eine Bescheinigung nicht ausreicht oder ein Sonderfall vorliegt, kann ein Antrag beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle notwendig werden. Das betrifft zum Beispiel höhere unpfändbare Einkünfte oder besondere einmalige Zahlungen.

Was passiert mit Geldeingängen über dem Freibetrag?

Guthaben oberhalb des geschützten Freibetrags ist nicht automatisch frei verfügbar. Je nach Pfändung und Kontostand kann die Bank Beträge sperren und später an Gläubiger abführen. Deshalb ist es wichtig, den Freibetrag rechtzeitig zu erhöhen, wenn regelmäßig mehr unpfändbares Einkommen eingeht.

Wer Sonderzahlungen wie Nachzahlungen, Weihnachtsgeld, Erstattungen oder Sozialleistungen erhält, sollte vorher prüfen, ob zusätzlicher Schutz beantragt werden muss. In solchen Fällen ist fachliche Beratung besonders sinnvoll.

P-Konto Kosten: Dürfen Banken höhere Gebühren verlangen?

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei der Umwandlung in ein P-Konto keine höheren Kontoführungsentgelte allein wegen der P-Konto-Funktion verlangt werden dürfen und vereinbarte Leistungen nicht automatisch wegfallen sollten. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis.

Prüfe insbesondere Monatsgebühr, Kartenkosten, Bargeldversorgung, Überweisungen, Papierpost, Ersatzkarte und Onlinebanking. Ein P-Konto sollte nicht durch unnötige Zusatzkosten zur dauerhaften Belastung werden.

P-Konto und Basiskonto

Auch ein Basiskonto kann als P-Konto geführt werden. Das ist relevant, wenn kein normales Girokonto vorhanden ist oder ein Konto wegen schwieriger Bonität abgelehnt wurde. Wer bereits ein nutzbares Einzelkonto hat, sollte zunächst die Umwandlung dieses Kontos prüfen.

Bei fehlendem Konto kann das Basiskonto die Grundlage sein, um überhaupt Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Bei Pfändungsrisiko sollte zusätzlich direkt die P-Konto-Funktion beantragt werden.

Checkliste: Was tun bei Kontopfändung?

1. Sofort handeln

Bei Pfändung oder konkreter Drohung P-Konto-Umwandlung beantragen.

2. Nachweis sichern

Antrag, Datum, Eingangsbestätigung und Bankantwort dokumentieren.

3. Freibetrag prüfen

Reicht der Grundfreibetrag von 1.560 Euro oder brauchst du eine Bescheinigung?

4. Bescheinigung besorgen

Unterhalt, Kindergeld und bestimmte Leistungen mit Nachweisen absichern.

5. Sonderfälle klären

Bei Nachzahlungen, Weihnachtsgeld oder höheren Einkünften fachliche Hilfe nutzen.

6. Kosten kontrollieren

Keine höheren Entgelte nur wegen P-Konto akzeptieren; Gebühren prüfen.

Typische Fehler beim P-Konto

Der häufigste Fehler ist zu langes Warten. Pfändungsschutz greift nicht automatisch auf dem normalen Girokonto. Ebenfalls riskant ist, nur den Grundfreibetrag zu nutzen, obwohl ein höherer Freibetrag möglich wäre. Dadurch können eigentlich unpfändbare Beträge vorübergehend blockiert werden.

Ein weiterer Fehler ist fehlende Dokumentation. Wer Antrag, Ablehnung, Bescheinigungen und Kontoauszüge nicht geordnet aufbewahrt, verliert Zeit. Bei mehreren Gläubigern, laufenden Vollstreckungen oder unklarer Einkommenslage sollte eine Schuldnerberatung eingeschaltet werden.

Weiterführende Ratgeber

Quellen und Orientierung

Häufige Fragen zum P-Konto

Kann jeder ein P-Konto bekommen?

Grundsätzlich kann jede Kontoinhaberin und jeder Kontoinhaber verlangen, dass ein bestehendes Girokonto als P-Konto geführt wird. Jede Person darf aber nur ein P-Konto haben.

Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag?

Seit 1. Juli 2025 beträgt der automatische Grundfreibetrag nach Verbraucherzentrale-Angaben 1.560 Euro pro Kalendermonat. Höhere Freibeträge sind mit Bescheinigung oder Entscheidung möglich.

Kann ein Gemeinschaftskonto ein P-Konto sein?

Das P-Konto ist an eine einzelne Person gebunden. Bei Gemeinschaftskonten sollte frühzeitig geprüft werden, ob Einzelkonten benötigt werden.

Darf die Bank für das P-Konto mehr verlangen?

Allein wegen der Umwandlung in ein P-Konto sollten keine höheren Entgelte fällig werden. Werden Gebühren erhöht oder Leistungen gestrichen, sollte das geprüft und gegebenenfalls beanstandet werden.

Girokonto-Ratgeber im Überblick

Diese zentralen Seiten helfen dir, Konten, Gebühren und Wechsel sauber einzuordnen.

Zum Girokonto Vergleich

Bei Kontopfändung schnell handeln

Beantrage die P-Konto-Funktion rechtzeitig, prüfe deinen Freibetrag und sichere alle Nachweise. Bei Unsicherheit: Schuldnerberatung einschalten.

Basiskonto als Grundlage prüfen

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Finanz-, Schuldner- oder Rechtsberatung. Freibeträge und gesetzliche Vorgaben können sich ändern; maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage, Bankunterlagen und Entscheidungen zuständiger Stellen.